Was ist eine Abmahnung?

Es kommt darauf an, wie und unter welchen Umständen die Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Die Frage des „Schuldeingeständnisses“ kann eine Rolle spielen für weitere mit der Abmahnung geltend gemachte Nebenansprüche, z.B. den Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten. Um sicher zu gehen sollte man eine Unterlassungserklärung immer mit dem Zusatz „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich“ abgeben, um dem Vorhalt eines Schuldeingeständnisses zu entgehen.