Was passiert, wenn ich von einem Verband verklagt werde?

Es gibt zwei typische wettbewerbsrechtliche Konstellationen, in denen Verbände, Vereine oder Kammern klagen.

  1. Unterlassungsklage nach Abmahnung

Läuft die in einer Abmahnung gesetzte Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolglos ab, klagen die Verbände häufig auf Unterlassung mit dem Ziel, einen Unterlassungstitel zu erhalten.

  1. Klage auf Zahlung einer Vertragsstrafe

Verstoßen Sie gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung, verlangt der Verband (entdeckt er diesen Verstoß) eine Vertragsstrafe, die er in aller Regel zunächst mit einem außergerichtlichen Schreiben geltend macht. Läuft die dort gesetzte Frist ohne Zahlung ab, wird er Zahlungsklage vor dem zuständigen Landgericht erheben.

Sie erhalten stets die Klagen von dem angerufenen Gericht. Beachten Sie unbedingt die in den Anschreiben gesetzten Fristen (Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft, Frist zur Einreichung einer Klageerwiderung), sonst droht ein Versäumnisurteil. Vor Landgerichten herrscht Anwaltszwang und UWG-Sachen sind immer vor Landgerichten auszufechten. Sie benötigen also einen Rechtsanwalt, möchten Sie sich gegen die Klage verteidigen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter „Klage oder Verfügungsantrag eines Verbandes erhalten?“