Abmahnung IDO Verband Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

Wer?     IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., Uhlandstraße 1, 51379 Leverkusen,

web: www.ido-verband.com

 

Der IDO-Verband ist in den vergangenen Jahren durch eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Abmahnungen, insbesondere gegenüber Online-Händlern mit eigenen Shops, auf Amazon und auf eBay, aufgefallen. Dafür ist er bekannt und berüchtigt. Die Abmahn- und Klagebefugnis des IDO-Verbandes ist dabei allerdings immer wieder streitig. Einige Gerichte haben dem Verband in der jüngeren Vergangenheit die Abmahn- und Klagebefugnis schon abgesprochen, insbesondere, weil dem Verband in der betreffenden Branche nicht die erforderliche Anzahl von Mitgliedern angehörte. Zudem ist der Verband in vielen Verfahren auch immer wieder dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs ausgesetzt. Es kann sich also lohnen, eine Abmahnung des IDO-Verbandes nicht einfach hinzunehmen und die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Aus unserer Praxis wissen wir, dass der IDO-Verband verwirkte Vertragsstrafen konsequent gerichtlich durchzusetzen versucht (mehr zu Vertragsstrafen: Was ist eine Vertragsstrafe?).

Sie haben eine Abmahnung des IDO Verband Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. erhalten? Unterzeichnen Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung (mehr dazu erfahren Sie hier: Unterlassungserklärung abgeben ja/nein)! Nehmen Sie andererseits die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter (mehr dazu: Abmahnung erhalten? Was tun?). Wir empfehlen, die Abmahnung anwaltlich auf Ihre Berechtigung prüfen zu lassen und sodann gemeinsam eine tragfähige Strategie zum weiteren Vorgehen zu entwickeln.

Beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung gesetzten Fristen. Verstreichen diese ohne Reaktion, können gerichtliche Verfahren mit weiteren Kosten drohen.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, müssen u.a. auch Vorkehrungen dazu getroffen werden, die vorgeworfenen Rechtsverstöße zukünftig zu vermeiden, etwa durch eine Anpassung der Angebote und/oder Rechtstexte. Auch hierfür ist anwaltliche Unterstützung ratsam.

Lassen Sie sich von uns beraten und vertreten. Wir helfen gern. Wir sind eine u.a. im Gebiet des Wettbewerbsrechts hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Herzen Berlins. Unsere Spezialisierung ist durch einen Fachanwaltstitel im Gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen. Wir blicken mittlerweile auf eine über zehnjährige Kanzleigeschichte zurück. Als Anwälte für das Wettbewerbsrecht haben wir schon hunderte Fälle von Abmahnungen durch Verbände rechtlich begleitet.

 

Was wird abgemahnt?

  • Fehlende oder fehlerhafte, unvollständige Widerrufsbelehrungen,
  • Fehlende oder nicht vollständige Hinweise auf die OS-Plattform, keine aktive Verlinkung auf die OS-Plattform,
  • Unbestimmte Angaben zur Lieferzeit (z.B. „in der Regel“),
  • Fehlende Grundpreisangaben (Verstoß gegen die Preisangabenverordnung),
  • Irreführende Angaben zum Risiko der Versendung (z.B. mit „versicherter Versand“),
  • Fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes und zu den Vertragssprachen,
  • Fehlender Hinweis auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht,
  • Werbung mit einer Garantie ohne ausreichende Garantieinformationen,
  • Fehlendes Musterwiderrufsformular,
  • Verstöße gegen Produkt- und Preisinformationspflichten,
  • Verstöße gegen die Vorgaben zur Textilkennzeichnung nach der Textilkennzeichnungsverordnung.