Muss ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Sie müssen keine Unterlassungserklärung abgeben; möglicherweise ist es aber ratsam, um einen Gerichtsprozess zu vermeiden. Ob die Abgabe einer Unterlassungserklärung ratsam ist, hängt von mehreren Faktoren ab, nämlich insbesondere davon ob

  • der abmahnende Verband abmahnbefugt ist,
  • der Rechtsvorwurf in der Abmahnung zutreffend ist (der Abgemahnte sich also wettbewerbswidrig verhalten hat),
  • es tatsächlich möglich oder zumindest sehr wahrscheinlich ist, dass die Unterlassungserklärung auch eingehalten wird, der Verstoß also nach der Abgabe der Unterlassungserklärung nicht noch einmal begangen wird.

Wichtig: Sie müssen nicht die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese Erklärungen sind oftmals zu weit gefasst; möglicherweise ist es deshalb ratsam, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: „Unterlassungserklärung abgeben ja/nein“.