Abmahnung Berufskammern
Wer? Verschiedene Berufskammern, z.B.
- Steuerberaterkammer Berlin (StBK Berlin), Wichmannstraße 6, 10787 Berlin, www.stbk-berlin.de,
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Tal 33, 80331 München,, web: www.rak-muenchen.de,
- Ärztekammer Berlin Körperschaft des öffentlichen Rechts, Friedrichstraße 16, 10969 Berlin, web: www.aerztekammer-berlin.de,
- Steuerberaterkammer Nürnberg (StBK Nürnberg), Karolinenstraße 28, 90402 Nürnberg, web: www.stbk-nuernberg.de
- Rechtsanwaltskammer Berlin (RAK Berlin), Littenstraße 9, 10179 Berlin, web: www.rak-berlin.de,
- Steuerberaterkammer Thüringen (StBK Thüringen), Kartäuserstraße 27A, 99084 Erfurt, web: www.stbk-thueringen.de,
- Rechtsanwaltskammer Koblenz (RAK Koblenz), Rheinstraße 24, 56068 Koblenz, web: www.rakko.de,
- Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg, web: www.rak-hamburg.de,
- Steuerberaterkammer Brandenburg (StBK Brandenburg), Tuchmacherstraße 48 B, 14482 Potsdam, web: www.rak-brb.de,
- Rechtsanwaltskammer Karlsruhe (RAK Karlsruhe), Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe, web: www.rak-karlsruhe.de
Die verschiedenen Berufskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung wahrnehmen. Ihr Zuständigkeitsbereich sind die jeweiligen Kammerbezirke. Sie überwachen die Tätigkeiten ihrer Mitglieder, zugleich auch Aktivitäten von Nichtmitgliedern in dem jeweiligen Berufsfeld und fungieren zugleich als berufsständische Interessenvertretung. Beispiele für Berufskammern sind die Apothekerkammern, Architektenkammern, Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern, Wirtschaftsprüferkammern aber auch die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern oder die Landwirtschaftskammern.
Die Abmahnbefugnis der Berufskammern folgt aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG und aus § 8 Abs. 3 Nr. 4 UWG (für die IHKs und die Handwerkskammern). Die Berufskammern verfolgen Wettbewerbsverstöße ihrer eigenen Mitglieder (z.B. unlautere Werbung) aber auch berufsrechtsbezogene Verstöße von Nichtmitgliedern (z.B. Verstöße gegen das Verbot zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen oder Verstöße gegen die Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle – auch Verstöße gegen die sog. Meisterpflicht).
Lassen Sie sich von uns beraten und vertreten. Wir helfen gern. Wir sind eine u.a. im Gebiet des Wettbewerbsrechts hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Herzen Berlins. Unsere Spezialisierung ist durch einen Fachanwaltstitel im Gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen. Wir blicken mittlerweile auf eine über zehnjährige Kanzleigeschichte zurück. Als Anwälte für das Wettbewerbsrecht haben wir schon hunderte Fälle von Abmahnungen durch Verbände rechtlich begleitet.
Was wird abgemahnt?
- Verbotene Tätigkeit und/oder Werbung für Hilfestellung in Steuersachen ohne entsprechende Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Steuerberatergesetz – StBerG)
- Berufsrechtswidrige Werbung, z.B. von Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten oder Steuerberatern,
- Unbefugte Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen (§ 3 RDG – Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen, Rechtsdienstleistungsgesetz),
- Irreführende Allein- und Spitzenstellungswerbung (z.B. Spezialist für…, Beste(r)…),
- Irreführende Berufsbezeichnungen.