Abmahnung Berufskammern

Wer?     Verschiedene Berufskammern, z.B. 

 

Die verschiedenen Berufskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben der berufsständischen Selbstverwaltung wahrnehmen. Ihr Zuständigkeitsbereich sind die jeweiligen Kammerbezirke. Sie überwachen die Tätigkeiten ihrer Mitglieder, zugleich auch Aktivitäten von Nichtmitgliedern in dem jeweiligen Berufsfeld und fungieren zugleich als berufsständische Interessenvertretung. Beispiele für Berufskammern sind die Apothekerkammern, Architektenkammern, Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern, Steuerberaterkammern, Wirtschaftsprüferkammern aber auch die Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern oder die Landwirtschaftskammern.

Die Abmahnbefugnis der Berufskammern folgt aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG und aus § 8 Abs. 3 Nr. 4 UWG (für die IHKs und die Handwerkskammern). Die Berufskammern verfolgen Wettbewerbsverstöße ihrer eigenen Mitglieder (z.B. unlautere Werbung) aber auch berufsrechtsbezogene Verstöße von Nichtmitgliedern (z.B. Verstöße gegen das Verbot zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen oder Verstöße gegen die Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle – auch Verstöße gegen die sog. Meisterpflicht).

Lassen Sie sich von uns beraten und vertreten. Wir helfen gern. Wir sind eine u.a. im Gebiet des Wettbewerbsrechts hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Herzen Berlins. Unsere Spezialisierung ist durch einen Fachanwaltstitel im Gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen. Wir blicken mittlerweile auf eine über zehnjährige Kanzleigeschichte zurück. Als Anwälte für das Wettbewerbsrecht haben wir schon hunderte Fälle von Abmahnungen durch Verbände rechtlich begleitet.

Was wird abgemahnt?