Kann man eine Unterlassungserklärung widerrufen?

Grundsätzlich nein! Eine Unterlassungserklärung ist unwiderruflich und gilt lebenslang. Deshalb sollte man sich die Unterzeichnung und Abgabe sehr gut überlegen. Eine Unterlassungserklärung kann im Ausnahmefall gekündigt werden, etwa wenn sich die Gesetzeslage ändert und das zu unterlassene Verhalten nunmehr erlaubt ist.