Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist eine veränderte Unterlassungserklärung und zwar im Vergleich zu den Verbandsabmahnungen in aller Regel beigefügten, vorformulierten Unterlassungserklärungen. Die vorformulierten Unterlassungserklärungen sind häufig zu weit gefasst, z.B., weil auch erlaubtes Verhalten von der Unterlassungspflicht umfasst wird oder die Vertragsstrafe zu hoch angesetzt setzt. Der Abmahner kann den Inhalt einer abzugebenden Unterlassungserklärung nicht selbst einseitig bestimmen; er hat „nur“ Anspruch auf eine Unterlassungserklärung, die die Widerholungsgefahr ausräumt (also eine „ausreichende“ Unterlassungserklärung). Aus diesem Grund kann es ratsam sein, eine Unterlassungserklärung zu modifizieren (zu verändern) nach der Devise: So weit wie nötig und so eng wie möglich. Die Modifizierung sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt vornehmen, denn oftmals steckt der Fehlerteufel im Detail.