Welche Folgen hat ein ergangenes Unterlassungsurteil?

Wird der Abgemahnte auf Unterlassung verklagt und auch verurteilt, besteht zu seinen Lasten ein Unterlassungsurteil. Das in dem Urteil benannte Verhalten muss also zukünftig unterlassen werden, sonst drohen „Strafen“, ähnlich einer Unterlassungserklärung. In Unterlassungsurteilen werden Ordnungsgelder oder Ordnungshaft angedroht, wenn gegen die Unterlassungspflicht verstoßen wird.

Die in dem Unterlassungsurteil genannten Sanktionen kommen aber nicht dem klagenden Verband selbst zugute. Insbesondere ein verhängtes Ordnungsgeld ist an die Staatskasse zu leisten, nicht an den Verband.