Was passiert, wenn ich gegen meine Unterlassungserklärung verstoße?

Bei einem schuldhaften Verstoß kann der Unterlassungsgläubiger eine Vertragsstrafe verlangen (mehr Informationen dazu erhalten Sie hier: „Was ist eine Vertragsstrafe?“. Ebenso kann er für den neuen Verstoß grundsätzlich auch eine weitere Abmahnung aussprechen und die Abgabe einer weiteren Unterlassungserklärung mit einer höheren Vertragsstrafe verlangen. Die Rechtsprechung geht nämlich davon aus, dass der Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung zeigt, dass die Höhe der vereinbarten Vertragsstrafe noch nicht ausreichte, um tatsächlich die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Bei einem Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung entsteht also wieder eine Wiederholungsgefahr.

Die Verbände sind übrigens bei dem Eintreiben von Vertragsstrafen traditionell sehr engagiert und scheuen auch keine Klagen auf Vertragsstrafen. Dies liegt vornehmlich daran, dass eine Vertragsstrafe dem jeweiligen Verband direkt zugutekommt (er also damit Geld verdient).