Abmahnung Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand (AGW e.V.)

Wer?     Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand – AGW e.V., Schinkelstraße 66, 40211 Düsseldorf, web: www.arbeitsgemeinschaftwettbewerb.de

 

Der AGW e.V. ist eine Vereinigung mittelständischer Unternehmen und Gewerbetreibender und verfolgt nach eigener Aussage den Zweck der Förderung eines leistungsstarken und fairen Wettbewerbs. Um diesen zu gewährleisten, sei zum einen die Bekämpfung unlauterer Handlungen im Wettbewerb und zum anderen die Sicherung der wirtschaftlichen Freiheit aller Mitbewerber erforderlich. Der AGW e.V. berät eigene Mitglieder wettbewerbsrechtlich und spricht gegenüber sich unlauter verhaltenden Wettbewerbsteilnehmern auch Abmahnungen aus.

Sie haben eine Abmahnung des Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand – AGW e.V. erhalten? Unterzeichnen Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung (mehr dazu erfahren Sie hier: Unterlassungserklärung abgeben ja/nein)! Nehmen Sie andererseits die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter (mehr dazu: Abmahnung erhalten? Was tun?). Wir empfehlen, die Abmahnung anwaltlich auf Ihre Berechtigung prüfen zu lassen und sodann gemeinsam eine tragfähige Strategie zum weiteren Vorgehen zu entwickeln.

Beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung gesetzten Fristen. Verstreichen diese ohne Reaktion, können gerichtliche Verfahren mit weiteren Kosten drohen.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, müssen u.a. auch Vorkehrungen dazu getroffen werden, die vorgeworfenen Rechtsverstöße zukünftig zu vermeiden, etwa durch eine Anpassung der Angebote und/oder Rechtstexte. Auch hierfür ist anwaltliche Unterstützung ratsam.

Lassen Sie sich von uns beraten und vertreten. Wir helfen gern. Wir sind eine u.a. im Gebiet des Wettbewerbsrechts hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Herzen Berlins. Unsere Spezialisierung ist durch einen Fachanwaltstitel im Gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen. Wir blicken mittlerweile auf eine über zehnjährige Kanzleigeschichte zurück. Als Anwälte für das Wettbewerbsrecht haben wir schon hunderte Fälle von Abmahnungen durch Verbände rechtlich begleitet.

 

Was wird abgemahnt?

  • Fehlendes oder unvollständiges Impressum (§ 5 TMG),
  • Irreführende Werbung für Heilmittel (Verstoß gegen das HWG),
  • Unvollständige oder fehlerhafte Preisangaben (z.B. Angabe von Nettopreisen „zzgl. MwSt.“),
  • Fehlende oder falsche Nennung einer Aufsichtsbehörde,
  • Unzulässige Ausübung oder Bewerbung von Heilkunde.