Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.

Wer?     Deutscher Konsumentenbund e.V., Arheilger Weg 11, 64380 Roßdorf, web: www.konsumentenbund.de

 

Der Deutscher Konsumentenbund e.V. ist ein gemeinnütziger Verbraucherschutzverein, der sich der Aufklärung und Beratung von Verbrauchern vornehmlich in den Bereichen Pseudomedizin und Alternativmedizin, Lebenshilfeangebote, wie gewerbliche Esoterik, oder unwirksame technische Produkte widmet. Verfolgt werden entsprechende unlautere Wettbewerbshandlungen in diesen Bereichen. Im Jahr 2018 hat der Verein nach eigener Aussage 58 Abmahnungen (er nennt es: Unterlassungsaufforderungen) versendet. Er ist in die „Liste qualifizierter Einrichtungen“ gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) des Bundesamtes für Justiz (hier einsehbar: https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Verbraucherschutz/Liste_qualifizierter_Einrichtungen.html?nn=3449818) eingetragen und damit nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG abmahn- und klagebefugt. 

Sie haben eine Abmahnung des Deutscher Konsumentenbund e.V. erhalten? Unterzeichnen Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung (mehr dazu erfahren Sie hier: Unterlassungserklärung abgeben ja/nein)! Nehmen Sie andererseits die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter (mehr dazu: Abmahnung erhalten? Was tun?). Wir empfehlen, die Abmahnung anwaltlich auf Ihre Berechtigung prüfen zu lassen und sodann gemeinsam eine tragfähige Strategie zum weiteren Vorgehen zu entwickeln.

Beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung gesetzten Fristen. Verstreichen diese ohne Reaktion, können gerichtliche Verfahren mit weiteren Kosten drohen.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, müssen u.a. auch Vorkehrungen dazu getroffen werden, die vorgeworfenen Rechtsverstöße zukünftig zu vermeiden, etwa durch eine Anpassung der Angebote und/oder Rechtstexte. Auch hierfür ist anwaltliche Unterstützung ratsam.

Lassen Sie sich von uns beraten und vertreten. Wir helfen gern. Wir sind eine u.a. im Gebiet des Wettbewerbsrechts hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Herzen Berlins. Unsere Spezialisierung ist durch einen Fachanwaltstitel im Gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen. Wir blicken mittlerweile auf eine über zehnjährige Kanzleigeschichte zurück. Als Anwälte für das Wettbewerbsrecht haben wir schon hunderte Fälle von Abmahnungen durch Verbände rechtlich begleitet.

 

Was wird abgemahnt?

  • Fehlende oder unvollständige Grundpreisangaben,
  • Irreführende Werbung für Heilmittel mit nicht wissenschaftlich erwiesenen Wirkungen (§ 3 Nr. 1 HWG),
  • Unzulässige Werbung für Heilmittel außerhalb der Fachkreise (z.B. für Psychopharmaka oder Krebstherapien, § 12 HWG),
  • irreführende Werbung mit veralteten Testergebnissen,
  • fehlerhafte oder fehlende Widerrufsbelehrungen,
  • irreführende, gesundheitsbezogene Werbeangaben,
  • irreführende Werbung mit der CE-Kennzeichnung,
  • fehlende oder unvollständigen Angaben im Impressum.