Abmahnung Industrie- und Handelskammern (IHK)

Wer?     Verschiedene Industrie- und Handelskammern, z.B. 

 

Die 80 Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland nehmen öffentlich-rechtliche Aufgaben wahr und sind die Interessenvertreter aller gewerbetreibenden Unternehmen in den Regionen sowie Ansprechpartner für die Wirtschaft. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) dürfen ausdrücklich nach § 8 Abs. 3 Nr. 4 UWG Ansprüche wegen der Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften verfolgen, also auch abmahnen und Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend machen.

Davon haben die Industrie- und Handelskammern in der jüngeren Vergangenheit nur selten und mit Augenmaß Gebrauch gemacht.

Sie haben eine Abmahnung einer Industrie- und Handelskammer (IHK) erhalten? Unterzeichnen Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung (mehr dazu erfahren Sie hier:  Unterlassungserklärung abgeben ja/nein)! Nehmen Sie andererseits die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter (mehr dazu: Abmahnung erhalten? Was tun?). Wir empfehlen, die Abmahnung anwaltlich auf Ihre Berechtigung prüfen zu lassen und sodann gemeinsam eine tragfähige Strategie zum weiteren Vorgehen zu entwickeln.

Beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung gesetzten Fristen. Verstreichen diese ohne Reaktion, können gerichtliche Verfahren mit weiteren Kosten drohen.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, müssen u.a. auch Vorkehrungen dazu getroffen werden, die vorgeworfenen Rechtsverstöße zukünftig zu vermeiden, etwa durch eine Anpassung der Angebote und/oder Rechtstexte. Auch hierfür ist anwaltliche Unterstützung ratsam.

Lassen Sie sich von uns beraten und vertreten. Wir helfen gern. Wir sind eine u.a. im Gebiet des Wettbewerbsrechts hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Herzen Berlins. Unsere Spezialisierung ist durch einen Fachanwaltstitel im Gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen. Wir blicken mittlerweile auf eine über zehnjährige Kanzleigeschichte zurück. Als Anwälte für das Wettbewerbsrecht haben wir schon hunderte Fälle von Abmahnungen durch Verbände rechtlich begleitet.