Abmahnung VDAK – Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.
Wer? VDAK – Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleite e.V., Halterner Straße 32, 45657 Recklinghausen, web: www.vdak.org
Der VDAK – Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. steht nach eigenen Angaben für den aktiven kollektiven und individuellen Gewerbeschutz und wurde 1994 als rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen gegründet. Dem Verband sollen bundesweit über 1.000 gewerbliche und freiberufliche Mitglieder sowie andere Wirtschaftsverbände angehören. „Außerdem bietet der VDAK seinen gewerblichen und freiberuflichen Mitgliedern in vertraglicher Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Partnerunternehmen attraktive Serviceleistungen zu günstigen Sonderkonditionen wie nur beispielsweise eine Anwaltshotline und einen anwaltlichen Inkassoservice“, so heißt es auf seiner Webseite. Seine Abmahn- und Klagebefugnis (Aktivlegitimation) sollte allerdings auf dem Prüfstand stehen, denn es ist nicht sicher, dass er tatsächlich eine repräsentative Anzahl von Händlern aus den jeweils tangierten Branchen vertritt.
Sie haben eine Abmahnung des VDAK – Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. erhalten? Unterzeichnen Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung (mehr dazu erfahren Sie hier: Unterlassungserklärung abgeben ja/nein)! Nehmen Sie andererseits die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter (mehr dazu: Abmahnung erhalten? Was tun?). Wir empfehlen, die Abmahnung anwaltlich auf Ihre Berechtigung prüfen zu lassen und sodann gemeinsam eine tragfähige Strategie zum weiteren Vorgehen zu entwickeln.
Beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung gesetzten Fristen. Verstreichen diese ohne Reaktion, können gerichtliche Verfahren mit weiteren Kosten drohen.
Sollte die Abmahnung berechtigt sein, müssen u.a. auch Vorkehrungen dazu getroffen werden, die vorgeworfenen Rechtsverstöße zukünftig zu vermeiden, etwa durch eine Anpassung der Angebote und/oder Rechtstexte. Auch hierfür ist anwaltliche Unterstützung ratsam.
Lassen Sie sich von uns beraten und vertreten. Wir helfen gern. Wir sind eine u.a. im Gebiet des Wettbewerbsrechts hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Herzen Berlins. Unsere Spezialisierung ist durch einen Fachanwaltstitel im Gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen. Wir blicken mittlerweile auf eine über zehnjährige Kanzleigeschichte zurück. Als Anwälte für das Wettbewerbsrecht haben wir schon hunderte Fälle von Abmahnungen durch Verbände rechtlich begleitet.
Was wird abgemahnt?
- Unvollständige Werbung mit Garantien,
- Fehlende oder nicht vollständige Hinweise auf die OS-Plattform, keine aktive Verlinkung auf die OS-Plattform,
- Irreführende Angaben zum Risiko der Versendung (z.B. mit „versicherter Versand“),
- Fehlende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes und zu den Vertragssprachen,
- Werbung mit einer Garantie ohne ausreichende Garantieinformationen,
- Fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung,
- Fehlende Informationen über das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistung.