Abmahnung Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (VbKfW)

Wer?     Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. (VbKfW), Ulrichsplatz 12, 86150 Augsburg, web: vbkfw.de

 

Der Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. überwacht nach eigenen Angaben sei den 1990er Jahren bundesweit die Einhaltung der Wettbewerbsregeln im Kfz-Gewerbe und soll dadurch für gleiche Chancen im hart umkämpften Kfz-Markt sorgen. Er beobachtet den Wettbewerb und hier insbesondere die Einhaltung von geltenden Rechtsvorschriften, z.B. die Regelungen der KfZ-GVO (KfZ-Gruppenfreistellungsverordnung). Die Befugnis zum Ausspruch von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und ggf. die gerichtliche Verfolgung entsprechender Ansprüche leitet der VbKfW aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG her. Angesichts der hohen Anzahl von Mitgliedern auf der KfZ-Branche ist die Abmahnbefugnis zumindest in diesem Bereich nicht unwahrscheinlich.

Der Verband ist in jüngerer Vergangenheit insbesondere mit Abmahnungen an Verkäufer von Kraftfahrzeugen über große Online-Portale (z.B. eBay-Kleinanzeigen, mobile.de, autoscout24.de) aufgefallen, die dort als Privatanbieter verkauften, nach Meinung des Verbandes aber als gewerbliche Verkäufer einzustufen waren. Folge war nach Auffassung des Verbandes, dass die jeweiligen Verkäufer eine Vielzahl von zwingenden gesetzlichen Vorschriften verletzt hatten (z.B. die Pflicht zur Gewährung eines Widerrufsrechts, die gesetzliche Mängelhaftung usw.).

Sie haben eine Abmahnung durch den „Verband Bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.“ (VbKfW) erhalten? Unterzeichnen Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung (mehr dazu erfahren Sie hier: Unterlassungserklärung abgeben ja/nein)! Nehmen Sie andererseits die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter (mehr dazu: Abmahnung erhalten? Was tun?). Wir empfehlen, die Abmahnung anwaltlich auf Ihre Berechtigung prüfen zu lassen und sodann gemeinsam eine tragfähige Strategie zum weiteren Vorgehen zu entwickeln.

Beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung gesetzten Fristen. Verstreichen diese ohne Reaktion, können gerichtliche Verfahren mit weiteren Kosten drohen.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, müssen u.a. auch Vorkehrungen dazu getroffen werden, die vorgeworfenen Rechtsverstöße zukünftig zu vermeiden, etwa durch eine Anpassung der Angebote und/oder Rechtstexte. Auch hierfür ist anwaltliche Unterstützung ratsam.

Lassen Sie sich von uns beraten und vertreten. Wir helfen gern. Wir sind eine u.a. im Gebiet des Wettbewerbsrechts hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Herzen Berlins. Unsere Spezialisierung ist durch einen Fachanwaltstitel im Gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen. Wir blicken mittlerweile auf eine über zehnjährige Kanzleigeschichte zurück. Als Anwälte für das Wettbewerbsrecht haben wir schon hunderte Fälle von Abmahnungen durch Verbände rechtlich begleitet.

 

Was wird abgemahnt?

Verschleierung gewerblicher Fahrzeug-Verkaufsangebote als privat (handeln am Markt als Unternehmer unter dem Vorschein, man würde als Verbraucher verkaufen)