Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (VSV)

Wer?     Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V., Maisacher Straße 6, 82256 Fürstenfeldbruck web: www.verbraucherschutzverein.org

 

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (VSV) ist nach eigenen Angaben seit 2005 als Verbraucherschutzverein tätig und hat sich zum Ziel gesetzt, Verbraucher zu informieren und zu beraten als auch gegen Unternehmen vorzugehen, die insbesondere täuschen und den lauteren und unverfälschten Wettbewerb verzerren. Gerichte haben die Abmahn- und Klagebefugnis des VSV schon in vielen Verfahren anerkannt. Er ist in die „Liste qualifizierter Einrichtungen“ gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) des Bundesamtes für Justiz (hier einsehbar: https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/Verbraucherschutz/Liste_qualifizierter_Einrichtungen.html?nn=3449818) eingetragen und damit nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG abmahn- und klagebefugt. 

Sie haben eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V.  (VSV) erhalten? Unterzeichnen Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung (mehr dazu erfahren Sie hier: Unterlassungserklärung abgeben ja/nein)! Nehmen Sie andererseits die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter (mehr dazu: Link Abmahnung erhalten? Was tun?). Wir empfehlen, die Abmahnung anwaltlich auf Ihre Berechtigung prüfen zu lassen und sodann gemeinsam eine tragfähige Strategie zum weiteren Vorgehen zu entwickeln.

Beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung gesetzten Fristen. Verstreichen diese ohne Reaktion, können gerichtliche Verfahren mit weiteren Kosten drohen.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, müssen u.a. auch Vorkehrungen dazu getroffen werden, die vorgeworfenen Rechtsverstöße zukünftig zu vermeiden, etwa durch eine Anpassung der Angebote und/oder Rechtstexte. Auch hierfür ist anwaltliche Unterstützung ratsam.

Lassen Sie sich von uns beraten und vertreten. Wir helfen gern. Wir sind eine u.a. im Gebiet des Wettbewerbsrechts hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Herzen Berlins. Unsere Spezialisierung ist durch einen Fachanwaltstitel im Gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen. Wir blicken mittlerweile auf eine über zehnjährige Kanzleigeschichte zurück. Als Anwälte für das Wettbewerbsrecht haben wir schon hunderte Fälle von Abmahnungen durch Verbände rechtlich begleitet.

 

Was wird abgemahnt?

  • Fehlende, unvollständige oder unwahre Angaben nach dem Lebensmittelkennzeichnungsrecht (z.B. fehlende Hinweise auf Allergene, Alkoholgehalt, Name, Firma, Anschrift, Nährwertdeklaration),
  • Fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangaben,
  • Irreführende und/oder sonst nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel, z.B. „besonders bekömmlich“ (Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung – HCVO),
  • Unzulässige allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB),
  • Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrung,
  • Mangelhafte Erfüllung von Informationspflichten (Vertragsschluss, Vertragssprache, OS-Plattform),
  • Irreführende Werbung mit Rabatten und sonstigen Preisnachlässen,
  • Fehlende oder unvollständige Angaben im Impressum.