Abmahnung Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e. V. (VSLW)

Wer?     Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V., Im Grünen Winkel 5, 47226 Duisburg, web: www.vslw.de  

 

Der Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs e.V., ist nach eigener Aussage zur Aufgabe gemacht, zu einem fairen Wettbewerb beizutragen. Er will dies vorbeugend tun, durch Information, Erklärung und Aufklärung über gesetzliche „Stolperfallen“. Der Verein hat dies aber in der jüngeren Vergangenheit auch repressiv durch Abmahnungen getan. Seine Abmahn- und Klagebefugnis (Aktivlegitimation) sollte dabei allerdings auf dem Prüfstand stehen.

Sie haben eine Abmahnung des Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs e. V. (VSLW) erhalten? Unterzeichnen Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung (mehr dazu erfahren Sie hier: Unterlassungserklärung abgeben ja/nein)! Nehmen Sie andererseits die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter (mehr dazu: Abmahnung erhalten? Was tun?). Wir empfehlen, die Abmahnung anwaltlich auf Ihre Berechtigung prüfen zu lassen und sodann gemeinsam eine tragfähige Strategie zum weiteren Vorgehen zu entwickeln.

Beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung gesetzten Fristen. Verstreichen diese ohne Reaktion, können gerichtliche Verfahren mit weiteren Kosten drohen.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, müssen u.a. auch Vorkehrungen dazu getroffen werden, die vorgeworfenen Rechtsverstöße zukünftig zu vermeiden, etwa durch eine Anpassung der Angebote und/oder Rechtstexte. Auch hierfür ist anwaltliche Unterstützung ratsam.

Lassen Sie sich von uns beraten und vertreten. Wir helfen gern. Wir sind eine u.a. im Gebiet des Wettbewerbsrechts hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Herzen Berlins. Unsere Spezialisierung ist durch einen Fachanwaltstitel im Gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen. Wir blicken mittlerweile auf eine über zehnjährige Kanzleigeschichte zurück. Als Anwälte für das Wettbewerbsrecht haben wir schon hunderte Fälle von Abmahnungen durch Verbände rechtlich begleitet.

 

Was wird abgemahnt?

  • Unzulässige AGB-Klauseln,
  • Unvollständige Preisangaben (Verstoß gegen die Preisangabenverordnung),
  • Verstöße gegen Informationspflichten,
  • Fehlende oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.