Abmahnung Wirtschaft im Wettbewerb – Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V. (WiW)

Wer?     Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V., Grafenberger Allee 337a, 40235 Düsseldorf , web: www.wirtschaft-im-wettbewerb.de

 

Der Wirtschaft im Wettbewerb Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V. (WiW) bezweckt nach eigenen Angaben den Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb, der neben der Beratung von Unternehmen vor allem die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen mithilfe von Abmahnungen und Gerichtsverfahren umfasst. Auf der Webseite des WiW ist eine umfangreiche Gegnerliste zu finden, die auch Branchengrößen wir 1&1, Aldi, Zalando oder Amazon umfasst. Der WiW wurde 1976 gegründet und 1977 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der VR 5583 eingetragen. Die Befugnis zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen leitet der Verein aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG her. Die Abmahn- und Klagebefugnis wurde in vielen Gerichtsurteilen schon bestätigt.

Sie haben eine Abmahnung des „Wirtschaft im Wettbewerb – Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V.“ (WiW) erhalten? Unterzeichnen Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung! Unterzeichnen Sie nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung (mehr dazu erfahren Sie hier: Unterlassungserklärung abgeben ja/nein)! Nehmen Sie andererseits die Abmahnung nicht auf die leichte Schulter (mehr dazu: Abmahnung erhalten? Was tun?). Wir empfehlen, die Abmahnung anwaltlich auf Ihre Berechtigung prüfen zu lassen und sodann gemeinsam eine tragfähige Strategie zum weiteren Vorgehen zu entwickeln.

Beachten Sie unbedingt die in der Abmahnung gesetzten Fristen. Verstreichen diese ohne Reaktion, können gerichtliche Verfahren mit weiteren Kosten drohen.

Sollte die Abmahnung berechtigt sein, müssen u.a. auch Vorkehrungen dazu getroffen werden, die vorgeworfenen Rechtsverstöße zukünftig zu vermeiden, etwa durch eine Anpassung der Angebote und/oder Rechtstexte. Auch hierfür ist anwaltliche Unterstützung ratsam.

Lassen Sie sich von uns beraten und vertreten. Wir helfen gern. Wir sind eine u.a. im Gebiet des Wettbewerbsrechts hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Herzen Berlins. Unsere Spezialisierung ist durch einen Fachanwaltstitel im Gewerblichen Rechtsschutz nachgewiesen. Wir blicken mittlerweile auf eine über zehnjährige Kanzleigeschichte zurück. Als Anwälte für das Wettbewerbsrecht haben wir schon hunderte Fälle von Abmahnungen durch Verbände rechtlich begleitet.

 

Was wird abgemahnt?

  • Fehlende Angabe zur Energieeffizienz bei Fernsehern,
  • fehlende Information über das Widerrufsrecht bei eBay-Kleinanzeigen,
  • fehlendes oder fehlerhaftes Impressum,
  • irreführende, unvollständige Werbung mit Sonntagsöffnungszeiten,
  • unwirksame, weil benachteiligende AGB-Klauseln,
  • fehlende Information zur Energieeffizienzklasse und zum Energiespektrum,
  • irreführende Werbung mit „TÜV geprüft“,
  • Verletzung von Informationspflichten in der Werbung (z.B. verschleierte Identität oder unvollständige Anschrift),
  • Verstöße gegen die Preisangabenverordnung,
  • Unvollständige Teilnahmebedingungen in Gewinnspielen,
  • Irreführende Werbung mit „Neueröffnung“,
  • Unwahre Angaben über Preisvorteile,
  • Irreführende Testsiegerwerbung,
  • Irreführende Allein- und Spitzenstellungswerbung.